HP ist wieder in Klagelaune

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29.01.2018

Aktuell haben sich die Anwälte von HP was neues einfallen lassen und mahnen inbesondere Amazonhändler ab die Recycelte Druckerpatronen mit den Nummer HP302 und HP304 verkaufen.

Nun ist das Recycling einer Druckerpatrone grundsätzlich in Ordnung und legal, aber HP kommt mit dem Argument das die Recyclingpatronen die abgemahnt werden, nicht zuerst im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden.

Die Druckerpatronenhersteller bauen für die einzelnen Kontinente auch eigene Patronen, damit es nicht zu Massenhaften Verschiebungen von zum Beispiel für Afrika günstig hergestellte Patronen, ins doch erhebliche teure Europa gibt. Also werden die Patronen anders cordiert, so das diese auch wirklich nur für die im jeweiligen Wirtschaftsraum verkauften Drucker funkionieren.

Nun ist es aber pfiffigen Asiaten gelungen, mit einer aufgeklebten neuen Platine die Asiaten Patronen Europfähig zu machen und auch noch so das der Tintenstand wieder angezeigt wird.

Das mißfällt den amerikanischen Druckerhersteller und er nutzt seine Geld- und Anwaltsmacht, um mit allen Mitteln was dagegen zu tun.

Das sich HP gegen billige Nachbauten wehrt ist ja nachvollziehbar, aber hier einen Punkt aufzugreifen der gegen das Recyceln vorgeht wird eine spannende Geschichte die sich vor deutschen Gerichten entscheiden muss.

Unlängst hat das oberste deutsche Gericht in einem anderen Fall entschieden, das mit dem erstmaligen Verkauf die Patentpflicht sich erschöpft. Das bedeutet sobald HP sein Geld für den Verkauf kassiert hat, ist es egal was dann mit dem Produkt passiert bzw. die Hersteller haben keinen Einfluss und auch keine Rechte mehr an einem evtl. weiter verwendeten Produkt.

In den nun vorliegen Fall werden die Gerichte zu entscheiden haben ob die Patrone die ja in Asien das erste mal verkauft wurde und dann in den Recyclingkreislauf kam, mit der Manipulation der aufgeklebten Platine so in Europa dann verkauft werden darf.

Ich bin der Meinung bezogen auf das Grundsatzurteil das durch den erstmaligen Verkauf sich die Rechte erschöpfen Ja...

Aber die Wege der Rechtssprechung sind manchmal sehr verschlungen und nicht immer nachvollziehbar - allerdings kommt das ja auch immer auf den Betrachtungswinkel an.

Wir lassen uns überraschen...




Wohlmeinende Zungen sagen das Bestellungen aus 40545 Düsseldorf nach Möglichkeit mit wirklich 100% Ware beliefert werden sollten wo du genau weißt wo die Ware herkommt... Bist du dir unsicher... lasse es lieber sein... könnte zum Nachteil gereichen...

Update 21.02.2018

Laut zuverlässigen Nachrichtenquellen betrifft die Klage auch Patronen die aus Amerika rübergeschafft wurden...

Oh das wird interessant und teuer... Ich sehe schon Anwaltsscharren die Messer wetzen. Ich drück allen Beklagten die Daumen das es für die Refillerbranche gut ausgeht.

Alle die sich aktuell nicht trauen diese Patronen zu verkaufen - verkauft Nachfülltinte...


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